Schildern Sie uns vorab Ihr Problem und wir unterbreiten Ihnen vorab ein Angebot, sofern es sich um ein Privatgutachten handelt.
Bei Gerichtsgutachten tritt die JVEG in Kraft.
Gerne stehen wir mit Rat und Tat im Verlaufe zur Verfügung.
Sie wünschen eine Überwachung während der Bauphase? Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot spezifisch auf Ihr Vorhaben angepasst.
Kundennähe und Bindung ist unser aller Wohl, deshalb werden alle feststellbaren Mängel dokumentiert und mit dem Auftraggeber besprochen, um lösungsorientiert zwischen Verursacher und Bauherr zu agieren.
Wir agieren als Bindeglied zwischen Werkstatt und der DIN EN 1090, um eine kostengünstige und praxisorientierte Lösung zu finden, angepasst auf Ihre Bedürfnisse.
Service
Gerne stehen wir während unserer Arbeitszeit zur Verfügung, um kundenspezifische Probleme zu lösen.